Was noch?
- Ihre Krankenkasse
- Taxameter
- Taxi
wann zahlt sie?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Fahrten grundsätzlich nur dann, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Fahrten zur ambulanten Behandlung dürfen von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen übernommen werden und bedürfen in jedem Fall einer vorherigen Genehmigung. Für Fahrten, die von der Kasse übernommen werden, gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen.
In bestimmten Ausnahmefällen trägt Ihre Krankenkasse die Kosten für Krankenfahrten beziehungsweise Krankentransportleistungen. Dazu gehören Fahrten zur ambulanten Dialyse, zur Chemotherapie oder zur Strahlentherapie. Auch in vergleichbaren Fällen kann Ihre Krankenkasse auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie an einer Grunderkrankung leiden, die eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgt. Außerdem muss Sie die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf derart beeinträchtigen, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Schwerbehinderte bekommen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich die Fahrten von Ihrer Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Bei der Erstattung der Fahrkosten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregeln, das heißt Sie beteiligen sich mit zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro und mindestens fünf Euro.
so ist es entstanden
Taxi leitet sich vom Begriff Taxameter ( taxieren=den Wert ermitteln ) ab. So hiess ursprünglich nur das im Fahrzeug angebrachte Messgerät, dann ging der Name in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf den Mietwagen selbst über. Taxameter wurden bereits Ende des 18. Jahrhunderts entwickelt. Während bei Pferdedroschken nur die Radumdrehung die Fahrpreisanzeige antrieb, nutzen Motordroschken die Rotation der Kardanwelle als Impulsgeber für das Räderwerk des Taxameters. Dessen Einführung machte die Festsetzung von einheitlichen Tarifsätzen im Taxigewerbe möglich. 1953 gab es in Paris erstmals eine rechtliche Regelung,l aut der die fahrenden Taxameter mit einem beleuchteten Taxischild zu kennzeichnen sind. Seit 1958 ist das Taxi-Dach-Schild auch in Deutschland obligatorisch.
wie alles begann
Schon in der Antike ließen sich Gutsituierte in Sänften bequem durch die Gegend tragen. Auf diese kulturelle Errungenschaft besann man sich im 17. Jahrhundert mit der Einführung der Portechaise ( "trag den Stuhl "), einem mobilen Tragestuhl. Die Mietsänften wurden 1617 erstmals in Paris zur Beförderung von Personen eingesetzt. Ab 1668 gab es sie auch in Berlin, wo sie eine wahre Blütezeit erlebten. Als sich im 19. Jahrhundert die Zustände der Straßen soweit gebessert hatten, dass diese bequem und schnell von Kutschen befahrbar waren, verdrängten überall in Europa Mietkutschen -sogenannte Fiaker oder Droschken - die Portechaisen. Mit der rasanten Entwicklung der Automobiltechnik ab Ende des 19. Jahrhunderts machten wiederum Motordroschken die 2-PS-Taxen entbehrlich. 1911 fuhren in Berlin bereits rund zweitausend Taxis mit Benzinmotor. Bis in die zwanziger Jahre hinein konkurrierten die Pferdedroschken noch um die Gunst der Kunden. Doch 1928 ging die Ära der Männer auf dem Kutschbock endgültig zu Ende. Seitdem prägen die motorisierten Taxis das Stadtbild der Metropolen.