Kosten
Taxitarif der Stadt Ansbach, gültig ab 01.11.2024
Mindestfahrpreis
Der Mindestfahrpreis (Grundgebühr) beträgt derzeit einschliesslich der ersten Schalteinheit 4,50 €. Die Schalteinheit beläuft sich auf 0,20 € . Eine Anfahrtsgebühr wird nicht erhoben.
Kilometer
Der Kilometerpreis beträgt an den Werktagen
von 06:00 - 22:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 2,90 € ; dies entspricht 0,20 € je 68,97 m ;
-den 2. Kilometer 2,80 € ; dies entspricht 0,20 € je 71,43 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 2,40 € ; dies entspricht 0,20 € je 83,33 m ;
-ab dem 11. Kilometer 2,00 € ; dies entspricht 0,20 € je 100,00 m ;
an den Werktagen von 22:00 - 06:00 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen
von 00:00 - 24:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 3,20 € ; dies entspricht 0,20 € je 62,50 m ;
-den 2. Kilometer 3,10 € ; dies entspricht 0,20 € je 64,52 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 2,70 € ; dies entspricht 0,20 € je 74,07 m ;
ab dem 11. Kilometer 2,20 € ; dies entspricht 0,20 € je 90,91 m ;
Wartezeit
Der Zeitpreis beträgt einheitlich an allen Tagen unabhängig
von der Uhrzeit während der Ausführung eines
Beförderungsvertrages sowie bei verkehrsbedingter
Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit 38,00 € je Stunde ;
dies entspricht 0,32 € je 30,0 Sekunden bzw. 0,63 € je Minute .
Zuschläge
Für die Benutzung von Kombifahrzeugen wird ein Zuschlag in Höhe von € 3,00 und für Grossraumfahrzeuge in Höhe von € 5,00 erhoben.
Dies gilt nur, wenn die Fahrzeugart vom Kunden gefordert wird.